AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, anderweitig fotografischen Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden Natascha Burger Photography gelten, sofern kein separater Vertrag besteht,  oder die entsprechende Sachlage darin nicht geklärt wird, die nachfolgende beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Vergabe des Auftrages geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Natascha Burger Photography (nachfolgend auch kurz: NBP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.

Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos“ sind alle von NBP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern).

 1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die Firma Natascha Burger Photography, vertreten durch Natascha Burger, Finkenweg 1, 2544 Bettlach. Telefon: 0798394723, Email: info@nataschaburger.ch

 2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für NBP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung durch eine reine Anfrage. Der Auftrag kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von NBP durch den Auftraggeber zustande, in dem er den vorliegenden Vertrag unterzeichnet sowie eine Reservationsgebühr im vereinbarten Umfang leistet.

Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber NBP ohne vorhergehendes Angebot von NBP, stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von NBP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 3. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Die Bezahlung erfolgt gemäss Auftragsbestätigung. Die Anreisen von NBP erfolgen jeweils von Bettlach aus. Es werden Anfahrtskosten berechnet; pro gefahrenen Kilometer 70 Rappen. Bei Anreise mit dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. 

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Parkgebühren jedoch sind inbegriffen. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach der ersten Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen der vereinbarten Leistung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. NBP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann NBP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann NBP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung von 30% nicht zurückerstattet.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) sowie jegliche Nutzungsrechte an den entstandnen Bildern Eigentum von NBP.

 5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von NBP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. NBP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Insbesondere bei Ganztagesbuchungen ist NBP oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. NBP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die selektierten und optimierten Bilder werden in digitaler Form (Vollauflösung JPG-Format) zugestellt. NBP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei NBP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und im Einzelfall.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an NBP übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungsund Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, muss dies schriftlich vor der Reportage geschehen.

 6. Gewährleistung/Haftung

Gegen NBP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens NBP verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit grosser Sorgfalt.

Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.(auch von Familienangehörigen von NBP) NBP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von NBP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. NBP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet NBP keinen Schadenersatz. NBP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. NBP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. NBP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 7.Nutzungs- und Urheberrechte

Der Auftraggeber erwirbt die im Rahmen des Auftrags vereinbarten Nutzungsrechte von NBP. Die Urheberrechte bleiben in jedem Fall bei NBP und werden nicht an den Auftrraggeber abgetreten. 

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch NBP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von NBP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an NBP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der NBP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch NBP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Überlagerung von Social Media Filtern u.a.), wird ausdrücklich untersagt. NBP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dies nicht gewünscht, muss dies schriftlich vor dem Auftrag mitgeteilt werden. Versäumt es der Auftraggeber, NBP vor Veröffentlichung dieser zu widersprechen, hat er allfällig bereits geleistetet Ausgaben für Werbung, Print etc. zu erstatten. Hat es sich beim Rückzug der Veröffentlichungsrechte um ein unentgeltliches Shooting gehandelt, ist zudem der Preis für das Shooting zu leisten. 

 8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an NBP bekanntgegeben werden, ist NBP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemassnahmen seitens der NBP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. NBP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

 

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht, Gerichtsstand ist der Wohnort der Fotografin. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Jegliche vertragsändernde oder -ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


Stand april 2023